Allgemeine Bedingungen des Umsonst und Draußen Bad Kissingen
Verein zur Förderung von Jugendveranstaltungen e.V.
Folgende Bestimmungen werden beim Betreten des Veranstaltungsgeländes anerkannt:
Begriffsklärung „Veranstaltungsgelände“:
Das Veranstaltungsgelände beinhaltet sämtliche Flächen die zur Durchführung der Veranstaltung notwendig sind. Hierzu gehören die Zufahrtsstraßen, Parkplätze, Campingplatz und das Konzertgelände.
§1 Besetzungs und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung/- absage.
Besetzungs- und Programmänderungen sind grundsätzlich möglich. Da es sich um eine Eintritt freie Veranstaltung handelt hat der Besucher keinerlei Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Aus wetterbedingten Gründen behalten wir uns vor, den Beginn der Aufführungen zeitlich zu verschieben.
§2 Bild und Tonaufnahmen
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch vom Veranstalter dazu berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes damit einverstanden, dass er evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.
§3 Jugendschutz
Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten.
Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem Konzertgelände, den Nebenflächen sowie den Campingplätzen.
Jeder Besucher unserer Veranstaltung ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig bei sich zu tragen.
Die Ausweise von Minderjährigen werden am Eingang von unserem Sicherheitspersonal aufbewahrt und beim Verlassen der Veranstaltung wieder herausgegeben.
§ 4 Umweltschutz
Der Besucher verpflichtet sich auf dem Umsonst und Draußen -Festival, die Natur und die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und auf Sauberkeit zu achten. Müll kann auf unserer Veranstaltung stets in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden.
§ 5 Sonstiges
Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
Den Anweisungen des vom Veranstalter eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.
Das Hausrecht bei Veranstaltungen liegt beim Veranstalter.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.
§ 6 Haftungsausschluss
Der Besucher Betritt das Veranstaltungsgelände (Konzertgelände, Parkplätze, Campinggelände und Zufahrtsstraßen) auf eigene Gefahr.
Eltern und Erziehungsberechtigte haben auf Ihre Kinder zu achten und sie vor Schäden zu beschützen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung und Schadensersatzansprüche.
Eltern haften für Ihre Kinder.
Schadensersatzansprüche des Besuchers gegen den Verein zur Förderung von Jugendveransstaltungen e.V. Bad Kissingen aufgrund von Delikten, Unfällen oder anderen Schadensereignissen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der Verein haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war.
Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.
Der Besucher Parkt sein Kraftfahrzeug auf eigene Gefahr.
§ 7 Sicherheit
Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen auf das Konzertgelände ist untersagt.
Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis vom Veranstaltungsgelände.
Beim Einlass findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Ordnungsdienst ist angewiesen eine Leibesvisitation vorzunehmen.
Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt bestehen keinerlei Ansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte.
"Stagediving" und "Crowdsurfing" ist grundsätzlich verboten
Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.
§ 8 Camping
Das Campen ist nur auf der dafür vorgesehenen Fläche gestattet. Es ist eine Gebühr von
5,-€ pro Person zu bezahlen.
Der Campingplatz ist sauber zu verlassen.
Grillen und offenes Feuer sind strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt ein Verweis vom Campinggelände. Eine Rückerstattung der Gebühr ist nicht möglich.
Das Mitbringen und benutzen von Aggregaten und großen Musikanlagen ist aufgrund des Lärmschutzes nicht erlaubt!
Der Aufenthalt für Minderjährige bis 16 Jahren auf den Campingplätzen ist nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten gestattet. In diesem Falle akzeptieren wir keine Übertragung der Aufsichtspflicht auf Dritte.